Clubleistungen

Clubbüro & Clubkammerl

Standort

Denkstraße 39c
4030 Linz

Verleih
Auf Anfrage
GERÄTEWARTE

Hans Rametsteiner
0660 4664546

Bruno Prossliner
0676 4245072

Trainingseinheiten
Montag: 19:30 – 21:00

Folgendes Equipment kann ausgeliehen werden:

  • Presslufttauchgerät (PTG) 10 Liter
  • Presslufttauchgerät (PTG) 12 Liter
  • Lungenautomat
  • Jacket

Der Verleih ist uneigennützig und nicht auf Gewinn ausgerichtet.

Der Verleih findet nur nach telefonischer Vereinbarung statt.

Geräteverleih und Pressluftbefüllung erfolgt ganzjährig.
Pressluftbefüllung findet ausschließlich im Olympiazentrum OÖ (Auf der Gugl 30, 4020 Linz) nach telefonischer Vereinbarung statt.

Für Termine bitten wir um rechtzeitige telefonische Anmeldung.

Die folgenden Verleihbedingungen gelten nicht für Kompressoren:

  1. Die Clubgeräte dienen ausschließlich zur Ausübung und Förderung des Unterwassersports und können für In- und Auslandsfahrten entliehen werden.
  2. Darüber hinaus werden sie auch zu Schulungs- und Ausbildungszwecken eingesetzt.
  3. Nur ordentliche Mitglieder mit entsprechender Brevetierung können zu ihrem persönlichen Gebrauch vom 1. LTC „Seepferdchen“ entleihen. Je Mitglied können 1 Tarierweste, 1 Lungenautomat (Hauptregler), 1 Lungenautomat (Zweitregler) und max. 2 Preßlufttauchgeräte entliehen werden.
  4. Die Ausgabe und Rücknahme von Gerätschaften erfolgt ausnahmslos an den dafür vorgesehenen Tagen, das ist Montag und Freitag zu den oben angegebenen Zeiten.
  5. Ein Anspruch auf Leihgeräte seitens der Mitglieder besteht nicht.
  6. Die Ausgabe erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen durch den Gerätewart.
  7. Der Entleiher verpflichtet sich, die entliehenen Geräte sorgfältig zu verwahren und zu pflegen.
  8. Der Entleiher hat sich von dem, den Erfordernissen entsprechenden Zustand der Geräte bei Übernahme zu vergewissern und dies mit seiner Unterschrift auf dem Verleihblatt zu bestätigen.
  9. Der Entleiher taucht mit den Geräten des 1. LTC „Seepferdchen“ auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Eine Haftpflicht seitens des 1. LTC „Seepferdchen“ besteht nicht.
  10. Der Entleiher nimmt zur Kenntnis, dass mit der von ihm geleisteten Unterschrift auf dem Verleihblatt kein Rechtsmittel gegen diese Verleihbedingungen möglich ist.
  11. Ansprüche jeglicher Art, die der Entleiher oder seine Angehörigen durch eventuelles Versagen dieser Geräte an den 1. LTC „Seepferdchen“ stellen, sind ausgeschlossen.
  12. Bei Verlust oder Diebstahl hat der Entleiher gleichwertigen Ersatz zu stellen. Die Stellungsfrist wird vom Vorstand festgelegt, beträgt jedoch maximal 20 Arbeitstage.
  13. Sollten die entliehenen Geräte durch einen tödlichen Tauchunfall des Entleihers verlorengehen, so verzichtet der 1. LTC „Seepferdchen“ auf Ersatzansprüche gegenüber den Angehörigen.
  14. Schäden, die an den Geräten im Verleihzeitraum erfolgen, werden in fachkundigen Werkstätten durch den Entleiher nachweislich sofort selbst oder durch den 1. LTC „Seepferdchen, auf Rechnung des Entleihers, zur Reparatur gegeben. Zum Rechnungsbetrag werden im letzteren Fall Spesen von Euro 15,00 angerechnet.
  15. Ist die Funktion eines Gerätes durch die Reparatur nicht sichergestellt, so hat der Entleiher zusätzlich, entsprechend dem bei der Übernahme bestätigtem Zustand, gleichwertigen Ersatz zu stellen. Die diesbezügliche Entscheidung trifft der Vorstand, gestützt auf Herstellerangaben. Das funktionsuntüchtige Gerät geht in den Besitz des Entleihers über.
  16. Für die Verrechnung der Leihgebühr werden ausnahmslos Tag der Entleihung bzw. Tag der Rückgabe herangezogen. Für Geräte die verliehen werden ist auch dann die festgesetzte Verleihgebühr zu bezahlen, wenn die diese nicht benützt wurden.
  17. Bei nicht gereinigten Geräten (z.B. salzfrei) wird entweder der Verleihzeitraum bis zur neuerlichen, ordnungsgemäßen Rückgabe verlängert oder zusätzlich zur Verleihgebühr Euro 8,00 an Spesen verrechnet.
  18. Die Verleihgebühr wird jährlich vom Vorstand festgelegt.
  19. Die Verleihgebühr wird mit Erlagschein vorgeschrieben und ist innerhalb 14 Tagen zahlbar.
  20. Die Einnahme aus dem Geräteverleih werden vom 1.LTC „Seepferdchen“ zur Wartung und zur Neuanschaffung von Tauchgeräten verwendet.
  21. Der Geräteverleih ist uneigennützig und nicht auf Gewinn ausgerichtet.